Das Schweizer Mietrecht

Was sagt das Schweizer Mietrecht zur Wohnungsabgabe?

 

Das Schweizer Mietrecht sagt:

Nach dem Auszug des Mieters muss er das Mietobjekt ordnungsgemäss an den Vermieter zurückgeben; was «ordnungsgemäss» bedeutet, wird in Artikel 267 des Obligationenrechts konkretisiert.

 

Artikel 267, Absatz 2: Der Mieter hat die gemietete Sache in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem Gebrauch gemäß dem Mietvertrag ergibt.

Artikel 267 Absatz 1: Eine Vereinbarung, in der sich der Mieter im Voraus zur Zahlung von Schadensersatz für die von ihm während der Mietzeit verursachten Schäden verpflichtet, ist nichtig, wenn er seiner Verpflichtung zur Instandsetzung oder Wiederbeschaffung der Räumlichkeiten nicht nachkommt.

Artikel 267a, Absatz 1: Bei der Rückgabe der Mietsache hat der Vermieter den Zustand der Mietsache zu überprüfen und etwaige Mängel, die der Mieter zu vertreten hat, unverzüglich zu melden.

Artikel 267a, Absatz 2: Unterlässt der Mieter dies, so verliert er seinen Anspruch, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei einer ordnungsgemässen Untersuchung nicht entdeckt werden konnte.

Artikel 267a, Absatz 3: Stellt der Vermieter einen Mangel des Mietvertrags fest, muss er den Mieter unverzüglich informieren.

Es ist wichtig, dass der Vermieter den Zustand der Wohnung überprüft, bevor er sie vermietet. Wenn es irgendwelche Mängel gibt, müssen sie vom Vermieter und vom Mieter gemeldet werden, damit das Problem behoben werden kann. Ein Sachverständiger kann ihnen helfen, den Mangel zu beheben.

Weitere Infos finden Sie auf der Webseite des Mieterverbandes Zürich

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Auszug: Was müssen Mieterinnen und Mieter reinigen?

Ein Wohnungswechsel ist mit einigen Aufgaben verbunden, eine davon ist die Reinigung der alten Wohnung. Die Wohnung muss gemäss der vertraglichen Vereinbarung gereinigt werden. Was der Vermieter genau erwartet kann man im Mietvertrag nachlesen. Oft legt der Vermieter bei der Kündigungsbestätigung eine Liste mit Reinigungs- und Instandstellunsarbeiten bei.

Dieses Merkblatt vom Mieterverband Zürich beschreibt, worauf Mieterinnen und Mieter aufpassen sollten.

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