Die Wohnungsübergabe in Zürich und der Schweiz
Die gefürchtete Wohnungsübergabe in Zürich und der Schweiz
Die Übergabe einer Wohnung nach einem Wegzug ist eine Herausforderung. Vor allem für Ausländer und Erstbenutzer, aber auch für Schweizer können der verlangte Sauberkeitsgrad und die Liebe zum Detail zur Überraschung werden.
Der Mieter muss die Wohnung und alle angrenzenden Räume (Keller, Dachboden, etc.) räumen. Er muss die Wohnung einschließlich Küche und Bad gründlich reinigen. Er muss zum Beispiel Kalkablagerungen in der Dusche oder Fettrückstände in der Dunstabzugshaube entfernen, alle Teppiche schamponieren, Klebefolien in Einbauschränken und Putzlöcher in der Wand entfernen.
Der Auszug aus einer Mietwohnung ist eines der stressigsten Ereignisse im Leben eines Menschen. Es gibt viele Dinge zu bedenken, z. B. wie man die Schlüssel übergibt und was passiert, wenn man etwas Wichtiges wie das Geld für die Miete vergisst. Eine Sache, die jeder wissen muss, wenn er aus einer Mietwohnung auszieht, ist die Frage, ob man es selbst machen kann oder ob man professionelle Umzugshelfer engagieren muss.
Ist ein Übergabeprotokoll in der Schweiz Pflicht?
Ein Übergabeprotokoll ist in der Schweiz nicht obligatorisch, wird aber empfohlen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) stellt sogar einen Leitfaden für Personen zur Verfügung, die in eine Wohnung einziehen oder aus einer Wohnung ausziehen wollen. Dieser enthält eine Liste von Dingen, die vor und während der Wohnungsübergabe zu tun sind.
Der Hauptzweck des Übergabeprotokolls besteht darin, sicherzustellen, dass der Wohnungseigentümer das gleiche Niveau an Betreuung erhält, das er hatte, als er in der Wohnung lebte. Zieht beispielsweise jemand ohne seine Schlüssel ein, muss der Wohnungseigentümer ihm einen neuen Satz zur Verfügung stellen. Wenn der Wohnungseigentümer keinen Schlüssel hat, muss er die Hausverwaltung über den fehlenden Schlüssel informieren.
Und wenn in der Wohnung etwas schief läuft, muss der Wohnungseigentümer alles schriftlich dokumentieren. Er muss aufschreiben, was passiert ist und wie er damit umgegangen ist. Der Wohnungseigentümer muss sich Notizen über Schäden und Reparaturen machen und alles, was beschädigt oder kaputt ist, fotografieren.
Wenn der Wohnungseigentümer nicht mehr in der Lage ist, die Wohnung zu bewohnen, muss er dies dem Vermieter innerhalb von drei Tagen mitteilen. Danach muss er das Mieterinnen- & Mieterverband Zürich benachrichtigen. Schließlich muss er die Schlüssel an den Wohnungseigentümer aushändigen.
Zusätzlich zum Übergabeprotokoll empfiehlt der ieterinnen- & Mieterverband Zürich (Mieterschutz Zürich), dass der Wohnungseigentümer über seine Ausgaben Buch führt. Dazu gehören die Kosten für Strom, Wasser, Gas, Telefon, Internet, Reinigung, Wartung und Steuern.
Die Pflichten der Mietenden
Der Mietenden müssen die Wohnung und alle Nebenräume (Keller, Estrich usw.) räumen und die Wohnung gründlich reinigen. Neben einer Grundreinigung in der ganzen Wohnung (inklusive Fenster, Fensterrahmen, Fensterläden, Rollläden und Jalousien) müssen Küche und Bad gründlich gereinigt werden. Die Mietenden müssen zum Beispiel Kalkablagerungen im Badezimmer und WC oder Fettrückstände im Dunstabzug entfernen, alle Teppiche shampoonieren, Selbstklebefolien in Einbauschränken entfernen und Löcher in den Wänden verputzen.
Wenn die Mieter ihre Wohnung von einem Reinigungsdienst reinigen lassen, sollten sie darauf bestehen, dass es eine Abnahmegarantie gibt, dass ein Vertreter des Reinigungsdienstes bei der Übergabe der Möbel anwesend ist und dass eventuelle zusätzliche Reinigungsarbeiten sofort erledigt werden.
Haftung als Mieterin oder Mieter
– Wenn die normale Abnutzung in Ihrer monatlichen Miete enthalten ist, sind Sie abgesichert.
– Kleinere Reparaturen müssen Sie vor der Wohnungsübergabe selbst und auf eigene Kosten erledigen.
– Bei Beschädigung oder übermäßiger Abnutzung müssen Sie den vorhandenen Wert des beschädigten Gegenstands ersetzen, zuzüglich aller zusätzlichen Kosten, die über die normale Reparatur hinausgehen.
– Nicht alle Arten von Schäden sind durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Sie müssen vorher wissen, ob dies der Fall ist.
– Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall immer bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Für welche Schäden muss der Vermieter aufkommen?
Es ist nicht einfach in einer Wohnung zu leben, ohne Spuren zu hinterlassen.
Daher ist es völlig normal, bei der Rückgabe einer Wohnung Gebrauchsspuren zu finden: Der Mieter ist für normale Abnutzungsschäden verantwortlich, wie zum Beispiel Spuren von Einrichtungsgegenständen an der Wand oder Abnutzungsspuren am Waschbecken. Einerseits sind Sie als Vermieter für alle von den Mietern verursachten Schäden verantwortlich, einschließlich Wasserschäden auf dem Parkett, sowie für alle zusätzlichen Kosten, die über die normalen Reparaturen hinausgehen, wie z. B. spezielle Behandlungen der Wände, wenn stark geraucht wurde.
Kleinere Schäden sind unvermeidlich – müssen aber vor der Rückgabe der Wohnung behoben werden. Dazu gehören Dinge wie der kaputte Toilettendeckel, der Filter des Dampfabzugs oder der beschädigte Duschschlauch; alles Beträge, die 150 € nicht übersteigen. Als Mieter sind Sie dafür verantwortlich, dass alles in Ordnung ist, bevor Sie die Wohnung zurückgeben.
Wenn etwas wirklich nicht in Ordnung ist und von einem Fachmann repariert werden muss, sollte dies nicht als geringfügige Wartung angesehen werden. Informieren Sie Ihren Verwalter rechtzeitig darüber, damit er das Problem vor dem Einzug der neuen Mieter beheben kann. Wenn nach der Übergabe der Wohnung Schäden festgestellt werden und die neuen Mieter nicht rechtzeitig einziehen können, werden Sie sich sehr ärgern und die entgangene Miete nachzahlen müssen.
Es ist wichtig, dass Sie jeden Schaden Ihrer Privathaftpflichtversicherung melden. Denn diese deckt in der Regel die Kosten für plötzliche Mieterschäden ab. Schäden, die sich langsam entwickeln und die Sie nicht verhindern können, sind jedoch nicht durch diese Art von Versicherung abgedeckt. Zum Beispiel, wenn sich mit der Zeit Schimmel bildet.
Können Mängel auch nachträglich angezeigt werden?
Gemäss Art. 267a OR sind dem Mieter lediglich solche Mängel mitzuteilen, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht unmittelbar erkennbar waren. Solche Mängel kann der Vermieter dem Mieter auch noch später mitteilen.
Reingungsfirma in Zürich am suchen?
Wenn es um eine Wohnungsreinigung mit Abnahmegarantie geht, sind wir das richtige Putzinstitut in Zürich und Schweiz.
Schweizer Standard mit Reinigungsfirma Shiny Cleaning
Der Schweizerische Mieterverband warnt, «dass nicht alle Reinigungsfirmen gleich sorgfältig arbeiten». Die Mieter sollten eine schriftliche Offerte mit einem fixen Preis verlangen, der nur bei einer erfolgreichen Wohnungsübergabe zu bezahlen ist. Wenn die Firma unzureichend reinigt, trägt nämlich nicht der Vermieter, sondern der Mieter die Verantwortung.
Als der aus den USA stammende Keith Alverson und seine Familie die Schweiz verliessen, um nach Paris zu ziehen, beauftragten sie eine Firma, die sie im Telefonbuch gefunden hatten, mit der Reinigung ihrer Wohnung. «Dann stellte sich heraus, dass es sich um eine rührige Gruppe Osteuropäer mit einem kaputten, alten Lieferwagen handelte.»
Manchmal sind die Apartments aber schlicht nicht sauber, unabhängig davon, wer sie gereinigt hat. Neue Mieter sind oft nicht selbstsicher genug, um den Zustand zu beanstanden. Zoé Rochat erinnert sich an ihren Einzug in eine Altstadtwohnung von Biel. «Ich musste alles nachbessern, um mich wohl zu fühlen», sagt sie. «Vor allem das Badezimmer war schmutzig. Hinter dem Schrank fand ich viel Staub, Seife und einen Kamm voller Haare.»
Hanna-Maria Girrbach, eine deutsche Staatsangehörige, die während ihres 26-jährigen Aufenthalts in der Schweiz in insgesamt acht Wohnungen gelebt hat, hat viel Erfahrung in Sachen Wohnungsübergabe. 2011 fand sie ein neues Apartment, packte alle Habseligkeiten zusammen und zog innerhalb von fünf Tagen um. Am sechsten Tag reinigte sie gemeinsam mit zwei Männern einer Schweizer Zügelfirma die leere 3-Zimmerwohnung.
Es war aber nicht der Zeitmangel, der Girrbach dazu drängte, eine professionelle Firma zu engagieren, sondern die hohen Ansprüche der Unternehmung, welche die Wohnungsübergabe betreute. Obwohl die Zügelfirma, welche ihr von der Vermieterin empfohlen worden war, mehr als 1000 Franken verlangte, sei es das Geld wert gewesen. «Das Apartment war erstklassig sauber», sagt sie. «Und der Inhaber war mit allem zufrieden.»
Besenrein oder echt sauber
Besenrein (buchstäblich), ist der Begriff für reduzierte Sauberkeit bei einer Wohnungsübergabe.
Laut dem Verband Schweizerischer Immobilientreuhänder (SVIT) bedeutet es: Küche, Badezimmer und Toilette mit gewöhnlichen Reinigungsmitteln sauber machen, Böden scheuern, Teppiche schamponieren, Schränke und Kästen leeren und herunterwaschen, Kühl- und Tiefkühlschränke entfrosten und reinigen, Keller, Dachgeschoss und Garage aufwischen. Die Kosten für Reinigung der andern Dinge ist durch einen im Mietvertrag festgelegten Pauschalbetrag gedeckt.
Grundreinigung beinhaltet deutlich mehr. Sie reicht von der Reinigung der Kacheln, des Chroms, des Belüftungskasten im Badezimmer über Türen, Fensterrahmen und -scheiben, Jalousien, Fensterläden, Teppiche schamponieren bis zur Spezialbehandlung der Parketböden.
Quelle: SWI Swissinfo.ch
https://www.swissinfo.ch/ger/sauberkeitsfimmel_die-gefuerchtete-wohnungs-uebergabe-in-der-schweiz/33459430